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Theorie muss sein
Die Theorie Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Pilotenlizenz.
Aerodynamik, Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen, menschliches Leistungsvermögen sind unumgängliche Grundlagen für eine sichere Flugdurchführung.
Ebenso muss ein Funksprechzeugniss erworben werden, wahlweise in Deutsch oder Englisch.
Die theoretische Ausbildung findet im Verein oder im Selbststudium statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit zu einem Fernkurs.
Praxis
Je nach angestrebter Lizenz sind 30 bis 45 Flugstunden, teils mit, teils ohne Fluglehrer notwendig.
Ultraleicht - Sportpilotenlizenz
(SPL)
- Sie fliegen 2-sitzige, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg Abfluggewicht.
- 30 Pflichtstunden
Motorflug - Privatpiloten-Lizenz PPL-A
(JAR–FCL)
- Die Lizenz berechtigt europaweit zum Führen von 4-sitzigen Luftfahrzeugen bis zu einer Abflugmasse von 2.000 kg am Tage nach Sichtflugregeln.
- 45 Pflichtstunden
Das erste Ziel der praktischen Ausbildung ist der erste Alleinflug. Danach schließen sich weitere Ausbildungsflüge mit und ohne Fluglehrer an. Vor dem ersten Alleinüberlandflug (Streckenflug) muss die theoretische Prüfung in den oben genannten Fächern erfolgreich abgeschlossen sein. Nach mehreren kleineren Überlandflügen erfolgt bei den Lizenzen der abschließende Überlandflug über eine Strecke von > 200 km im Alleinflug. Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der praktischen Prüfung. Die Dauer der Ausbildung hängt im allgemeinen vom Engagement des Anwärters ab.